UNSER LEBEN IM KLOSTER

Textfeld: Salesianerinnenkloster

Leben nach den evangelischen Räten.

Nicht nur durch die Tagensordnung, sondern auch durch die sog. „Regel“, die kirchenrechtlich anerkannten und verpflichtenden Satzungen, wird die Lebensordnung der Schwestern bestimmt. Ziel ist die Nachfolge Jesu, die ihre konkrete Gestalt in einem Leben nach den sog. Evangelischen Räten

Armut, Gehorsam und Keuschheit

findet. Dazu verpflichtet sich die Schwester durch die Gelübde,

die Profess,

die sie öffentlich abgelegt.

Tagesordnung

 5.10 Uhr          Aufstehen

 5,45 Uhr          Meditation

 6.30 Uhr          Laudes (Stundengebet)

 7.00 Uhr          Hl. Messe

                         anschließend Frühstück, danach

                         Arbeitszeit

10.50 Uhr         Lesegottesdienst und Sext (Stundengebet)

                         Anschließend Mittagessen

12.00—12,30 Uhr Rekreation (gemeinsame Erholung)

                         danach Mittagspause

13.00—17.00 Uhr Arbeitszeit, dazwischen

15.00 Uhr         Jause

17.00 Uhr         Vesper (Stundengebet)

                         anschließend Meditation

18.00 Uhr         Abendessen

19.30 Uhr         Abend-Rekreation

20.00 Uhr         Komplet (kirchliches Abendgebet)

LEBEN IN GEMEINSCHAFT

Wie die Kirche als ganze, so ist auch unser Kloster eine Gemeinschaft — etwa 20 Frauen, die Gott zum gemeinsamen Dienst für das Reich Gottes berufen hat — eine bunte Vielfalt verschiedenen Alters, sozialer Herkunft und Ausbildung, aber mit einem gemeinsamen Ziel:

der Nachfolge Jesu in Form eines kontemplativen Lebens.

Leben in Schweigen

Zweimal am Tag kommen die Schwestern in der Rekreation zum gemeinsamen Gespräch und zur Erholung zusammen.

Außerhalb dieser Zeiten halten die Schwestern das Stillschweigen. Dies ermöglicht der einzelnen, sich auch tagsüber innerlich zu sammeln, um so mit Gott verbunden zu bleiben.

 

Leben in Klausur

bedeutet, dass die Schwestern nur zu ganz bestimmten, kirchenrechtlich festgelegten Anlässen das Kloster verlassen, bzw. Außenstehende nur unter besonderen Umständen das Kloster betreten dürfen. Die Klausur soll die vielen störenden Einflüsse der Außenwelt von den Schwestern fern halten und so gute Voraussetzungen für das geistliche Leben schaffen.

Arbeit als Dienst am gemeinsamen Leben

Die Arbeiten der Schwestern sind vielfältig und dienen den alltäglichen Bedürfnissen der Schwesterngemeinschaft. Die einzelnen Schwestern sind für sog. „Ämter“ zuständig, wie Küche, Garten, Wäscherei (Lingerie), Schneiderei (Roberie), Pforte, Sakristei, Krankenabteilung, sowie für die leitenden Ämter der Oberin, Assistentin und Novizenmeisterin. Von Zeit zu Zeit, je nach Amt, werden diese unter den Schwestern gewechselt.

Das Leben ist geregelt

Das Leben der Schwestern ist in eine feste Tagesordnung eingebunden, in der Arbeit, Gebet und Erholung in einem ausgewogenen Rhythmus miteinander abwechseln. Die Zeit ist für die Schwester nicht mehr frei verfügbar, sondern gehört, wie auch ihre Fähigkeiten und Kräfte dem Kloster im Dienste Gottes.