Leben nach den Evangelischen Räten
Nicht nur durch die Tagensordnung, sondern auch durch die sog. „Regel“, die kirchenrechtlich anerkannten und verpflichtenden Satzungen, wird die Lebensordnung der Schwestern bestimmt. Ziel ist die Nachfolge Jesu, die ihre konkrete Gestalt in einem Leben nach den sog. Evangelischen Räten "Armut, Gehorsam und Keuschheit" findet. Dazu verpflichtet sich die Schwester durch die Gelübde, die Profess, die sie öffentlich abgelegt.
Arbeit als Dienst am gemeinsamen Leben
Die Arbeiten der Schwestern sind vielfältig und dienen den alltäglichen Bedürfnissen der Schwesterngemeinschaft. Die einzelnen Schwestern sind für sog. „Ämter“ zuständig, wie Küche, Garten, Wäscherei (Lingerie), Schneiderei (Roberie), Pforte, Sakristei, Krankenabteilung, sowie für die leitenden Ämter der Oberin, Assistentin und Novizenmeisterin. Von Zeit zu Zeit, je nach Amt, werden diese unter den Schwestern gewechselt.
Leben in Schweigen
Zweimal am Tag kommen die Schwestern in der Rekreation zum gemeinsamen Gespräch und zur Erholung zusammen. Außerhalb dieser Zeiten halten die Schwestern das Stillschweigen. Dies ermöglicht der einzelnen, sich auch tagsüber innerlich zu sammeln, um so mit Gott verbunden zu bleiben.
Leben in Klausur
bedeutet, dass die Schwestern nur zu ganz bestimmten, kirchenrechtlich festgelegten Anlässen das Kloster verlassen, bzw. Außenstehende nur unter besonderen Umständen das Kloster betreten dürfen. Die Klausur soll die vielen störenden Einflüsse der Außenwelt von den Schwestern fern halten und so gute Voraussetzungen für das geistliche Leben schaffen.