Die Umstellung des Lebens von „der Welt“ auf das Leben in einem kontemplativen Kloster ist sehr einschneidend. Zudem geht es auch um eine Lebensentscheidung. Daher ist vom Kirchenrecht eine lange Vorbereitungszeit bis zur endgültigen Entscheidung vorgesehen.

DAS POSTULAT (Die Kandidatin)

Das erste halbe Jahr, das sog. POSTULAT, ist eine Zeit der Prüfung und Eingewöhnung. Der Orden, aber auch die Kandidatin selbst prüfen, ob eine echte Berufung zum kontemplativen Leben in der Klausur vorhanden ist. Schrittweise soll auch die unvermeidliche Trennung von Familie und Bekanntenkreis vollzogen werden.

DAS NOVIZIAT (Die Einkleidung)

Wenn dann die Kandidatin den Wunsch ausdrückt, ins Noviziat aufgenommen zu werden und die Gemeinde die Zustimmung dazu gibt, erhält die Postulantin das Ordenskleid in einer feierlichen Zeremonie innerhalb der Klausur.

Das NOVIZIAT dauert zwei Jahre. Es ist die Zeit der Einführung in ein Leben nach dem Evangelium im Geiste der Ordenssatzungen bzgl. Des persönlichen wie des gemeinschaftlichen Lebens. Im Unterricht durch die Novizenmeisterin werden die Novizinnen in die Verpflichtungen des Ordenslebens (Gelübde, Ordenssatzungen, Gemeinschaftsleben) und auch schrittweise in die Lehren der heiligen Stifter eingeführt.

DIE ORDENSPROFESS (Das Gelübde)

Am Ende des Noviziates muss die Novizin vom Wert eines gottgeweihten Lebens überzeugt sein, das durch das Gelöbnis der evangelischen Räte bestimmt ist und in einer Gemeinschaft der Liebe gelebt wird.

Zeitliche Profess

Stufenweise führt die Kirche die Schwester zur totalen und endgültigen Hingabe ihrer selbst. Nachdem die Novizin schriftlich ihren Willen kundgetan hat, dass sie die Profess ablegen möchte und damit eindeutig die Freiheit ihres Handelns bekundet ist, entscheidet die gesamte Klostergemeinschaft über die Zulassung zur ersten Profess. Fällt diese Entscheidung positiv aus, darf die Novizin zeitliche Gelübde für drei Jahre ablegen.

Ewige Profess

Nach Ablauf der zeitlichen Gelübde (nach drei Jahren) und mit Zustimmung der Klostergemeinde darf die Schwester die ewigen Gelübde ablegen. Erhält sie die Zustimmung nicht, muss sie das Kloster verlassen.

Die ewige Profess wird öffentlich im Rahmen einer Eucharistiefeier in der Klosterkirche abgelegt. Es ist ein feierlicher und festlicher Abschluss des ersten Teiles eines Weges zu Gott und zugleich ein Zeugnis vor der Welt.

Mit der Ablegung der ewigen Profess wird die Schwester volles Mitglied der Ordensgemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten.

Unsere Gottesdienste

Sonntag: 9.00 Uhr
Wochentags: 7.00 Uhr
(ausgenommen 1. Samstag im Monat)